Expertise in Mauerwerk und Betonbau – Ihr zuverlässiger Partner für Gutachten und Beratung

Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Kassel

  • Privatgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • "selbstständiges Beweisverfahren"
  • Beweissicherung
  • Gutachten für Schiedsgerichte
Effektive Konfliktlösung ohne gerichtlichen Prozess

Schiedsgutachten und Schiedsgericht

Das Schiedsgutachten ist für die Parteien verbindlich und dient dazu, einen Prozess zu vermeiden. Die Tatsachenfeststellungen des Schiedsgutachtens sind für das Gericht bindend. Ein Schiedsspruch kann bei Gericht eingereicht und für vollstreckbar erklärt werden, wodurch er die Wirkung eines Urteils erhält.

26

Verbindlichkeit für die Parteien

Das Schiedsgutachten ist für alle beteiligten Parteien rechtsverbindlich und bietet eine schnelle Lösung ohne Gerichtsverfahren.

1

Prozessvermeidung

Durch die verbindliche Entscheidung im Schiedsgutachten wird ein aufwendiger Prozess vor Gericht vermieden.

36

Bindung des Gerichts an Feststellungen

Die Tatsachenfeststellungen des Schiedsgutachtens sind für das Gericht bindend und müssen anerkannt werden.

34

Vollstreckbarer Schiedsspruch

Der Schiedsspruch kann bei Gericht eingereicht und als vollstreckbar erklärt werden, womit er die Wirkung eines gerichtlichen Urteils erlangt.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger biete ich Ihnen eine breite Palette an Dienstleistungen, um Qualität und Sicherheit Ihrer Bauprojekte zu gewährleisten

Struktur eines Standardgutachtens

Systematische Gliederung für fundierte Analysen und Bewertungen

Ein Standardgutachten folgt einer klaren und bewährten Gliederung, um eine umfassende und nachvollziehbare Analyse zu gewährleisten:

  • Vorgeschichte

    Überblick über den Hintergrund und die relevanten Ereignisse.

  • Fragenstellung des Auftraggebers

    Klärung der spezifischen Fragen und Anliegen, die im Gutachten behandelt werden sollen.

  • Ortstermin

    Durchführung eines Vor-Ort-Besuchs zur genauen Erfassung der Gegebenheiten.

  • Feststellung des Ist-Zustands

    Dokumentation und Analyse des aktuellen Zustands der untersuchten Objekte.

  • Beschreibung des Soll-Zustands

    Definition der idealen oder geplanten Beschaffenheit des Objekts.

  • Beantwortung der gestellten Fragen

    Präzise und sachgerechte Beantwortung der vom Auftraggeber formulierten Fragen.

  • Erläuterungen

    Ausführliche Erklärungen zu den Feststellungen und Schlussfolgerungen des Gutachtens.

  • Anmerkungen

    Zusätzliche Hinweise oder Empfehlungen, die über den Gutachtenauftrag hinausgehen.

  • Anlagen/Begriffserklärungen

    Ergänzende Dokumente und Erläuterungen zu verwendeten Fachbegriffen zur besseren Verständlichkeit.

Schiedsgutachten

Wenn alle beteiligten Parteien ein langjähriges und ggf. teureres Gerichtsverfahren umgehen wollen und die Streitfrage durch einen neutralen Dritten klären lassen. Dies soll einen Prozess vermeiden – sollte es jedoch trotzdem im Nachgang dazu kommen, ist das Gericht an die Tatsachenfeststellung gebunden.

Vergütung von Gutachten – Privatgutachten und gerichtliche Gutachten

Die Vergütung für Privatgutachten erfolgt individuell nach Angebot oder Vereinbarung zwischen den Parteien. Bei Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten oder ähnlichen Gutachten richtet sich die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Dieses Gesetz legt die Vergütung und Entschädigung für Sachverständige in gerichtlichen Verfahren fest..

0178 710 75 53

Erreichbar
Mo- Do 8.00 – 17.00 / Fr. 8.00 – 12.00 Uhr

Marcus Kotschate 
Eichhofstraße 47
37247 Großalmerode

Handy: 0178 710 75 53

Telefon: 05604 928 0714

E-Mail: sv@kotschate.de

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name